Ein häufiges Missverständnis rund um Smart Meter betrifft die Kosten. Viele Verbraucher befürchten hohe Einmalzahlungen oder deutlich steigende Nebenkosten. Tatsächlich sind die Kosten gesetzlich klar geregelt und gedeckelt.
Die Abrechnung erfolgt über das sogenannte Messentgelt, das jährlich erhoben wird. Die Höhe dieses Entgelts hängt davon ab, welche Art von Zähler installiert ist und welche Verbrauchs- oder Erzeugungssituation im Haushalt vorliegt. Für Haushalte mit normalem Stromverbrauch bewegen sich die Kosten in der Regel im niedrigen zweistelligen Eurobereich pro Jahr.
Es fallen keine separaten Einbaukosten an. Der Austausch des Zählers ist im Messentgelt enthalten. Auch Wartung, Betrieb und eventuelle technische Updates liegen in der Verantwortung des Messstellenbetreibers und verursachen keine zusätzlichen Kosten für den Verbraucher.
Haushalte mit besonderen Verbrauchsprofilen, etwa mit Photovoltaikanlage, Wärmepumpe oder Elektroauto, können etwas höhere jährliche Entgelte haben. Diese Mehrkosten stehen jedoch im Zusammenhang mit den zusätzlichen Möglichkeiten, die Smart Meter bieten, etwa bei der Abrechnung von Einspeisung oder bei der Nutzung flexibler Tarife.
Entscheidend ist die langfristige Betrachtung. Während das Messentgelt eine feste Größe ist, eröffnen Smart Meter neue Möglichkeiten zur Verbrauchsoptimierung. Wer seinen Stromverbrauch besser versteht, Lastspitzen erkennt oder Tarife gezielt nutzt, kann die zusätzlichen Kosten häufig ausgleichen oder sogar übertreffen.
Aus Verbrauchersicht ist daher wichtig, Kosten und Nutzen gemeinsam zu betrachten. Smart Meter sind keine versteckte Zusatzbelastung, sondern ein Baustein einer moderneren Energieinfrastruktur, deren Kosten transparent geregelt sind.